Description
Rollator Taima XC Air Luftbereift auf Rezept: So funktioniert es Schritt für Schritt
Senden Sie uns Ihr ärztliches Rezept ganz bequem vorab per E-Mail an:[email protected]
Dietz Taima XC Air Rollator rot Luftbereifung
Outdoor Rollator
- Rollator belastbar bis 150 kg bei 9,1 kg Eigengewicht
- Ergogriffe
- Gehwagen einfach faltbar und verriegelbar
- Steht auch in gefaltetem Zustand
- Inklusive Netztasche und Gehstockhalter
- Extragroße Räder mit Luftbereifung
- Gehhilfe mit Ankipphilfe zum Überwinden von Hindernissen
Die Vorteile des Dietz Taima XC Air Rollator mit großer Luftbereifung
- Mit seinem geringen Gewicht von 9,1 kg, einer dabei höchst möglichen Stabilität, der Faltbarkeit und seinen 12″ (ca. 30cm) großen Rädern ergänzt dieser Rollator die erfolgreiche TAiMA Modellreihe speziell für den Outdoor-Bereich.
- Die Luftbereifung schont im besonderen Maße die Gelenke.
- Die besonders großen Räder sorgen dafür, dass auch rauer Untergrund bestens befahren werden kann.
- Achten Sie bitte immer auf den korrekten Luftdruck in den Reifen. Nur so ist die volle Funktionstüchtigkeit der Bremsen gewährleistet.
TAiMA XC – der Outdoor-Spezialist mit großen Rädern
Die besonders großen Räder sorgen dafür, dass auch rauer Untergrund bestens befahren werden kann.
Der Taima XC Air (mit Luftbereifung) für Nutzer, die besonders die Gelenke schonen möchten und sich einen höheren Fahrkomfort wünschen.
*Wichtiger Hinweis:
Die auf der Produktseite genannteAufpreisbeziehtsich ausschließlich auf den möglichen Eigenanteil im Rahmen einer Rezeptversorgung über die gesetzliche Krankenkasse.
Eine Versorgung zu diesem Betrag ist nur mit gültigem ärztlichem Rezept möglich. Zudem behalten wir uns vor, Rezepte vorab fachlich zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Antragstellung in diesem Fall sinnvoll und realisierbar ist. Das Angebot ist entsprechend als rezeptgebundene Versorgung dargestellt.
Hinweis zur Versorgung mit ärztlichem Rezept:
Gesetzlich Versicherte haben bei Vorlage eines gültigen Rezepts grundsätzlich Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung mit einem medizinisch notwendigen Standardhilfsmittel gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Aufzahlung entsteht nur dann, wenn sich der Versicherte bewusst für ein höherwertiges oder zusätzlich ausgestattetes Wahlprodukt entscheidet, das über die Standardversorgung hinausgeht.




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